|
Wer seine gewohnte Lebensqualität auch im Ruhestand nicht
aufgeben möchte, der sollte sich nicht allein auf die Einkünfte
aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen. Diese reicht
lediglich aus, um ihre finanzielle Grundversorgung im Alter sicherzustellen.
Bedürfnisse, die darüber hinausgehen, müssen anderweitig
finanziert werden. Es empfiehlt sich also, möglichst frühzeitig
eine zusätzliche Altersvorsorge zu treffen.
Im Rahmen der betrieblichen Rentenversicherung bietet sich beispielsweise
die Pensionskasse als mögliches Finanzierungsmodell an.
Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für
seinen Angestellten ab. Die Pensionskasse wird
nicht in der Bilanz aufgeführt und er muss keine Beiträge
zum Pensionssicherungsverein bezahlen. Die Beiträge zur
Pensionskasse werden vom Arbeitnehmer finanziert, indem ein Teil
seines Gehaltes nicht an ihn ausgezahlt, sondern zu Gunsten der
Pensionskasse einbehalten wird.
Mit dem Eintritt in den Ruhstand – frühestens nach
dem 60. Lebensjahr – hat die versicherte Person Anspruch
auf Rentenzahlungen. Hierbei kann zwischen drei Zahlungsvarianten
gewählt werden. Entweder lässt der Versicherungsnehmer
sich das gesamte Kapital direkt auszahlen oder er wählt
zwischen einer lebenslangen oder einer zeitlich begrenzten (und
dafür höheren) monatlichen Rentenzahlung.
|